Eroc gibt zu seinem Rechtsstreit folgenden Hinweis

 

WEITERE NACHRICHTEN
Am 10. Oktober verhandelte der BGH in Sachen Eroc gegen Universal Music. Leider konnte dabei die Angelegenheit noch nicht beendet werden. Hier die Entscheidung des BGH:

„Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin vom 8. Juni 2000 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.“

 

Die Rechtsvertreter von Universal hatten Zweifel betreffs der Anwendung eines Paragraphen des Urheberrechtsgesetzes angemeldet, der eventuell durch einen anderen zu ersetzen wäre, wodurch das Verfahren dann in eine andere Richtung tendieren könnte. Ob das tatsächlich erforderlich ist, muss jetzt erneut vom Berliner Landgericht geprüft werden. Somit ist in diesem spannenden und keineswegs einfachen Fall weiterhin alles offen und es bleibt abzuwarten, was demnächst in Berlin entschieden wird. Gewinnt Eroc, was nach wie vor wahrscheinlich scheint, wäre der Weg frei für eine erstmalige Veröffentlichung seiner ersten 4 Solo-Alben auf CD. Dies könnte dann mit „Eroc 1“ und „Eroc 2“ zusammen auf einer Doppel-CD mit  bisher unveröffentlichten Bonus-Tracks remastert und mit ausführlichem Booklet beginnen. „Eroc 3“ und „Eroc 4“ würden anschließend in gleicher Weise folgen.

 

 

Oktober 2002